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Verwaltung von WEG-Wohnungseigentum

Mit der Erfahrung aus 30 Jahren verwalten wir Gemeinschaften von Wohnungseigentümern (WEG) gemäß den gesetzlichen Vorgaben als bestellte Verwalter. Transparente Jahresabschlüsse, Umsetzung von Beschlüssen und Maßnahmen, Aufstellung von Wirtschaftsplänen – das sind nur einige der Leistungen, die wir erbringen. Mit Fachkompetenz und persönlicher Betreuung zu ihrem Nutzen.

 

Leistungskatalog der WEG-Verwaltung

  • Erstellung von termingerechten, übersichtlichen und verständlichen Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen, mit Ausweisung der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Erstellung von Wirtschaftsplänen

  • Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen

  • Zustellung des Protokolls innerhalb von 2 Wochen nach der Versammlung

  • Führung von Beschlusssammlungen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben

  • Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse

  • Ortstermine mit Dienstleistern, Handwerkern, Behörden, Verwaltungsbeiräten, Firmen

  • Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Veranlassung von notwendigen Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen

  • Regelmäßige Objektbegehungen

  • Verhandlung mit Handwerkern, Firmen und sonstigen Lieferanten

  • Aufstellung und Überwachung der Hausordnung

  • Erledigung des Zahlungsverkehrs betreffend der Ein- und Ausgaben des Objektes

  • Buchführung und Hausgeldkontoführung mittels leistungsstarker und moderner EDV

  • Maßnahmen zur Fristenwahrung und zur Abwendung von Rechtsnachteilen für die WEG

  • Zahlungskontrolle, Mahnwesen, Mandatierung von Rechtsanwälten bei Zahlungsverzug

  • Unverzügliche Unterrichtung der Eigentümer über anhängige Rechtsstreitigkeiten

  • Versendung von Rundschreiben

  • Bearbeitung von Beschwerden etc.

  • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und sonstigen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt sowie nach Beschlüssen und Vereinbarungen, also den Wünschen der Eigentümergemeinschaft

  • Die Gelder und Konten der Gemeinschaft werden – wie gesetzlich vorgeschrieben – treuhänderisch verwaltet, das heißt jede Gemeinschaft hat eigene Konten, die sowohl vom Vermögen der Verwaltung als auch der anderen Gemeinschaften getrennt gehalten werden

  • Grundrisspläne, Lagepläne, Abrechnungen, Beschlusssammlungen, Protokolle, Einladungen, etc. liegen digital vor und können von jedem Eigentümer jederzeit zur Verfügung gestellt werden

 

Kaufmännische WEG-Verwaltung

  • Erstellung von Jahresabrechnungen über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten

  • Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen über die voraussichtlichen Kosten im nächsten Wirtschaftsjahr

  • Buchführung und Controlling

  • Führung von auf die Wohnungseintümergemeinschaft lautenden Bankkonten

  • Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs

  • Überprüfung, Bezahlung und Verbuchung von Rechnungen

  • Führung von Rücklagekonten

 

Technische Betreuung

  • Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung

  • Erarbeitung von Instandhaltungsplänen

  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturm oder Elementarschäden und deren unverzügliche Schadensmeldung an die Versicherung

  • Prüfung und Abwicklung von Versicherungsschäden

  • Vorbereitung und Anforderung von Handwerkerangeboten und Ausschreibungen

  • Überwachung von beauftragten Reparaturen und Abnahme der durchgeführten Arbeiten.

  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen und Sicherheitseinbehalten.

  • Beauftragung von gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen und Wartungen technischer Anlagen (Aufzug, Heizung, Feuerlöscher, etc.).

  • Einweisung und Einarbeitung von Hausmeistern.

 

Mahnwesen

  • Führung und Überwachung von Hausgeldkonten

  • Beauftragung eines Rechtsanwalts bei ausbleibenden Hausgeldzahlungen

  • Überwachung von Zahlungsfristen

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