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Die Sondereigentumsverwaltung mit den Inhalten und verschiedenen Leistungspaketen der Mietverwaltung wird den WEG Eigentümern als zusätzliche Dienstleistung angeboten.

Sondereigentumsverwaltung

Kaufmännische Verwaltung

  • Führung der Treuhandkonten oder mittels Bevollmächtigung der Eigentümerkonten des Wohnungseigentümers / Vermieters

  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen des Wohnungsmieters sowie gegebenenfalls deren Durchsetzung im Mahnverfahren für den Wohnungseigentümer / Vermieter

  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen des Wohnungseigentümers / Vermieters sowie gegebenenfalls Abwehr unberechtigter Forderungen

  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben des Wohnungseigentümers / Vermieters

  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung (also spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums), die der Wohnungseigentümer / Vermieter gegenüber dem Wohnungsmieter erteilen muss

  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (Mietersuche, Bonitätsprüfung, Mietvertragserstellung, gegebenenfalls Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, gegebenenfalls Kündigung des Mieters und Entgegennahme von Mieterkündigungen, Fertigung von Übernahme- und Übergabeprotokollen)

  • Vorschläge zur Kosteneinsparung, etwa durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister oder von Kostenvoranschlägen bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten

  • Korrespondenz mit Vertragspartnern

 

 

Technische Betreuung

  • Gelegentliche Begehung der Eigentumswohnung zur Mängelfeststellung, meist nach Mängelanzeige des Wohnungsmieters

  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Eigentumswohnung sowie entsprechende Unterrichtung des Wohnungseigentümers / Vermieters

  • Schadensbesichtigungen und Schadensmeldungen an die WEG-Verwaltung und / oder den zuständigen Versicherer
     

 

Rechtliche Betreuung im weitesten Sinne

  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, sofern vom Wohnungseigentümer / Vermieter ermächtigt

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